Unternehmenssteuerrrecht
In enger Zusammenarbeit mit Steuerexperten beraten wir in allen Aspekten des Unternehmenssteuerrechts und stellen sicher, dass unsere Klienten bei einer geschäftlichen Transaktion nicht mit unerwarteten Steuerbelastungen konfrontiert sind. Wir beraten insbesondere bei:
- Kauf und Verkauf von Firmen und Unternehmen, einschliesslich Strukturierung von Cross-Border-Investitionen
- Fragen der Doppelbesteuerung und des internationalen Steuerrechts;
- Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
- Fusion, Spaltung, Umwandlung und Übertragung von Vermögenswerten
- Stempelsteuer
- Mehrwertsteuer
Wir pflegen den Kontakt mit den Steuerbehörden und helfen unsere Klienten, Steuerrulings zu erhalten.
Steuerplanung für Privatpersonen
Wir unterstützen unsere Klienten beim Prozess, der unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Steueroptimierung führt. Wir beraten mit Bezug auf die Vermögenssteuer, Einkommensteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer.
Freiwillige Offenlegung
Wir beraten unsere Mandanten bei der straflosen Selbstanzeige und der vereinfachten Erben-Nachbesteuerung sowie in Fällen der internationalen freiwilligen Offenlegung mit einem Bezug zur Schweiz.
Internationale Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten
Wir unterstützen unsere Klienten bei Amts- und Rechtshilfeverfahren in internationalen Steuerangelegenheiten. Diese werden durch Doppelbesteuerungsabkommen geregelt und unterscheiden sich von den üblichen Regeln des Rechtshilfeverfahrens in Strafsachen.