Erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht in Zürich
Wir verstehen, dass arbeitsrechtliche Probleme häufig sehr sensibel und emotional sind und einen gravierenden Einschnitt in Ihr persönliches Leben bedeuten können. Eine Kündigung, Freistellung, Mobbing, sexuelle Diskriminierung, Arbeitsüberlastung und Stress am Arbeitsplatz können existenziell bedrohlich sein, nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich. Unsere spezialisierten Arbeitsrecht-Anwälte in Zürich stehen Ihnen zur Seite und beantworten alle Fragen, die sich in solchen Bereichen stellen können.
Wir helfen Ihnen bei der juristischen Aufarbeitung von arbeitsrechtlichen Problemen und beantworten Fragen wie:
- Ist die Kündigung juristisch korrekt oder missbräuchlich?
- Ist der Inhalt eines Arbeitszeugnisses korrekt und rechtskonform?
- Wie geht man mit diskriminierenden oder sexuellen Vorfällen um?
- Haben Sie Anspruch auf Entschädigung oder Abfindung?
- Wurde der Lohn korrekt ausbezahlt?
- Haben Sie Anspruch auf Bonus oder Überstundenvergütung?
- Wie verhält es sich mit dem Konkurrenzverbot nach dem Vertragsende?
- Was sind die Folgen der Arbeitslosigkeit?
Unsere erfahrenen und qualifizierten Anwälte für Arbeitsrecht in Zürich bieten Ihnen eine breite Palette an Dienstleistungen, einschliesslich der Prüfung und Durchsetzung von Lohnforderungen, der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Erlangung von Entschädigungen und Abfindungen in angemessener Höhe nach einer Kündigung, der Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen sowie der Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz, wie sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder Bossing.
Wir stehen Ihnen als Arbeitgeber zur Seite, wenn Sie einen Arbeitsvertrag kündigen oder auflösen möchten, Ärger bei Abfindungen und Entschädigungen vermeiden möchten oder ein Arbeitszeugnis erstellen möchten, das nicht anfechtbar ist. Wir helfen auch Arbeitgebern bei der Prüfung von Lohnforderungen, die gegen sie geltend gemacht werden.
Ein Stellenverlust kann erheblichen Einfluss auf die Lebensplanung haben und auch emotional belastend sein. Kontaktieren Sie deshalb Ihren erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Zürich umgehend, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen. Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, unsere Anwälte suchen für Sie passende Lösungen und vertreten Sie oder Ihr Unternehmen vor allen Schlichtungsbehörden und Gerichten.
Unsere Kernbereiche
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Zürich bieten umfassende Rechtsberatung, die verschiedenste Bereiche des Arbeitsrechts abdeckt, insbesondere:
- Arbeitszeit / Überstunden / Überzeit
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Bonus / Lohnforderung
- Bossing / Mobbing / Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Fristlose Kündigung
- Insolvenz / Konkurs des Arbeitgebers
- Konkurrenzverbot
- Öffentliches Personalrecht
- Personalreglement
Ihr Weg zur Rechtsberatung
Kontaktaufnahme leicht gemacht
Ein Klick, ein Anruf – so beginnt der Weg zu Ihrer rechtlichen Beratung. Wir sind während unserer Öffnungszeiten für Sie da.
Erste Schritte zur Lösung
Besprechen Sie Ihr Anliegen mit uns und erhalten Sie eine erste Einordnung Ihrer rechtlichen Situation.
Mit uns an Ihrer Seite
Treffen Sie die Wahl für unsere Kanzlei und starten Sie eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit. Wir sind bereit, Ihre Rechte zu vertreten.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?
Ja, ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich vereinbart werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sogar ohne explizite Vereinbarung in ein Arbeitsverhältnis treten, wenn die Arbeitsleistung gegen Lohn erfolgt (Art. 320 Abs. 2 OR). Manche Klauseln, wie der Verzicht auf Überstundenentschädigung, sind ber nur in schriftlicher Form gültig. Aus Beweis- und Klarheitsgründen ist es allerdings ratsam, Arbeitsverträge schriftlich zu fixieren.
Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Durch eine fristlose Kündigung wird das Arbeitsverhältnis umgehend beendet.
Eine Kündigung muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen, da das Gesetz keine entsprechende Vorgabe macht. Eine mündliche fristlose Kündigung wird somit anerkannt. Allerdings muss der Arbeitgeber eine schriftliche Begründung vorlegen, wenn die andere Partei dies verlangt (Art. 337 Abs. 1 OR).
Der Richter beurteilt im Einzelfall, ob wichtige Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer vorliegen. Es gibt jedoch einige Gründe, die von der Rechtsprechung anerkannt werden, darunter:
- Eine gerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung bei schwerwiegenden Verfehlungen des Arbeitnehmers, wie z.B. Straftaten am Arbeitsplatz, eine konkurrenzierende Tätigkeit oder Verstösse gegen die Geheimhaltungspflicht.
- Eine gerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitgeber nach einer klaren Verwarnung mit Androhung einer fristlosen Kündigung bei Verstössen gegen Anweisungen des Arbeitgebers, eigenmächtigem Ferienbezug trotz Verbot oder übermässiger privater Telefon- oder Internetnutzung am Arbeitsplatz.
- Eine gerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitnehmer in Fällen wie Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, wenn dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheit für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis leistet (Art. 337a OR), sexuellen Übergriffen oder schwerwiegenden und anhaltenden Verstössen gegen Vorschriften zum Gesundheitsschutz.
Was ist bei Aufhebungsverträgen zu beachten?
Beim Verfassen und Prüfen von Aufhebungsvereinbarungen ist besondere Sorgfalt geboten. Wichtig sind dabei die Regelungen zu Ferien- und Überstundenabgeltungen, Bonuszahlungen, Konkurrenzverbote, verkürzten Kündigungsfristen, Arbeitszeugnissen sowie Verzichts- oder Saldoklauseln. Diese Vereinbarungen können sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche Risiken bergen. Arbeitnehmer sollten zudem aufmerksam sein, wenn der Arbeitgeber Fristen setzt, da diese oft sehr knapp bemessen sind.