Wir beraten und vertreten unsere Klienten in sämtlichen Bereichen des Ehe- und Familienrechts und insbesondere bei:
- Konkubinatsverträge
- Eheschliessung
- Ehegüterrecht (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung)
- Scheidung, Ehetrennung und Eheschutz
- Kindesrecht
- Alimente bzw. Unterhaltsbeiträge
- Vaterschaft
- Adoption
- Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen
- Vertretung vor Gerichten und Behörden im Scheidungs-, Eheschutz- und Trennungsverfahren sowie in den übrigen Bereichen des Familienrechts